Thomas SchweigGründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen
Inhaltsverzeichnis
- Die unsichtbaren Gefahren sichtbar machen
- Typische Anwendungsbereiche der Regel
- Warum diese Regel so wichtig ist
- Ihre zentralen Pflichten als Arbeitgeber und Koordinator
- Die Rolle des Arbeitgebers als Weichensteller
- Der Koordinator als zentraler Sicherheitsmanager
- Schutzmaßnahmen vor Ort erfolgreich umsetzen
- Das Prinzip der Schwarz-Weiß-Anlage
- Technische Maßnahmen als erste Verteidigungslinie
- Persönliche Schutzausrüstung und Messtechnik
- Rechtssichere Dokumentation für Audits und Prüfungen
- Die Eckpfeiler Ihrer Dokumentation
- Dokumentation als strategischer Vorteil
- Digitale Werkzeuge für eine effiziente Umsetzung nutzen
- Vom Papierchaos zur zentralen Steuerung
- Prozesse automatisieren und Verantwortlichkeiten klären
- Erfassung direkt vor Ort – nicht Stunden später im Büro
- Häufige Fragen aus der Praxis zur DGUV Regel 101-004
- Ist die DGUV Regel 101-004 dasselbe wie die BGR 128?
- Ab wann gilt ein Bereich als "kontaminiert"?
- Muss wirklich immer ein Koordinator bestellt werden?
- Wer darf eigentlich Gasmessungen durchführen?

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Stellen Sie sich eine Baustelle auf einem alten Industriegelände vor. Unter der Oberfläche lauern unsichtbare Gefahren: giftige Dämpfe im Boden, Sauerstoffmangel in alten Schächten oder chemische Rückstände, die sich tief in der Bausubstanz festgesetzt haben. Genau hier greift die DGUV Regel 101-004. Sie ist der entscheidende Leitfaden, um in solchen kontaminierten Bereichen sicher zu arbeiten.
Die unsichtbaren Gefahren sichtbar machen
Die DGUV Regel 101-004, vielen Praktikern noch als BGR 128 bekannt, ist viel mehr als nur ein weiteres Stück Papier. Betrachten Sie sie als das unverzichtbare Navigationssystem für Projekte, bei denen der Untergrund oder das Gebäude unkalkulierbare Risiken birgt. Ohne dieses System agieren Unternehmen im Blindflug – und setzen dabei nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch die eigene Rechtssicherheit aufs Spiel. Es geht darum, Gefahren systematisch aufzuspüren, bevor sie zu schweren Unfällen führen.

Der Zweck dieser Regel ist klar definiert: Sie schafft einen standardisierten, verlässlichen Rahmen für den Schutz von Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen könnten. Diese „kontaminierten Bereiche“ sind dabei weitaus vielfältiger, als man im ersten Moment vielleicht denkt.
Typische Anwendungsbereiche der Regel
In der Praxis kommt die DGUV Regel 101-004 in ganz unterschiedlichen Szenarien zum Tragen:
- Altlastensanierung: Arbeiten auf ehemaligen Industriestandorten, alten Tankstellen oder Mülldeponien, wo chemische Substanzen im Boden schlummern.
- Gebäuderückbau: Der Abriss oder die Sanierung von Gebäuden, bei denen gesundheitsschädliche Baustoffe wie Asbest, PCB-haltige Dichtmassen oder PAK-belastete Klebstoffe entfernt werden müssen.
- Arbeiten auf Deponien: Tätigkeiten, bei denen Deponiegase wie Methan eine akute Explosions- oder Erstickungsgefahr darstellen.
- Sanierung nach Bränden: Die Beseitigung hochgiftiger Brandrückstände, die sich tief in die Bausubstanz gefressen haben.
Die Regel etabliert glasklare Verantwortlichkeiten und Prozesse. Sie fordert eine präzise Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung eines detaillierten Arbeits- und Sicherheitsplans (AS-Plan) und die Benennung eines speziell qualifizierten Koordinators.
Warum diese Regel so wichtig ist
Seit ihrer ersten Fassung im April 1997 und der wichtigen Aktualisierung im Februar 2006 hat die DGUV Regel 101-004 in Deutschland einen verbindlichen Standard für den Arbeitsschutz in diesen heiklen Bereichen gesetzt. Und die Zahlen belegen, dass sich dieser systematische Ansatz auszahlt: Die BG BAU berichtet beispielsweise von einem Rückgang unfallbedingter Arbeitsausfälle um 12 %, seitdem vergleichbare, strukturierte Schutzmaßnahmen eingeführt wurden. Wer tiefer in die Materie einsteigen will, findet weitere Hintergründe zur Regel direkt bei der DGUV.
Letztendlich verwandelt diese Vorschrift abstrakte Risiken in ein greifbares, handhabbares Sicherheitssystem. Sie schützt Leben und Gesundheit, bewahrt Unternehmen aber auch vor den oft unkalkulierbaren Folgekosten durch Arbeitsausfälle, empfindliche Bußgelder und zivilrechtliche Klagen. Die konsequente Umsetzung ist damit eine direkte Investition in die Sicherheit der Mitarbeiter und die Stabilität des eigenen Betriebs.
Ihre zentralen Pflichten als Arbeitgeber und Koordinator
Wenn es um Arbeiten in kontaminierten Bereichen geht, liegt die Verantwortung auf mehreren Schultern. Die DGUV Regel 101-004 schafft hier klare Verhältnisse und definiert präzise, welche Aufgaben beim Arbeitgeber und welche beim speziell bestellten Koordinator liegen. Das sind keine bloßen Empfehlungen, sondern das rechtliche Fundament für sicheres Arbeiten und die Grundlage, um als Unternehmen aus der Haftung zu kommen.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung. Sie müssen die Weichen stellen, die nötigen Ressourcen bereitstellen und dafür sorgen, dass die Vorschriften auch wirklich eingehalten werden. Diese Arbeit beginnt nicht erst mit dem ersten Spatenstich, sondern schon viel früher – bei der sorgfältigen Recherche, was für Altlasten im Boden lauern könnten.
Die Rolle des Arbeitgebers als Weichensteller
Die DGUV Regel 101-004 legt dem Arbeitgeber einige Kernaufgaben auf, die den gesamten Prozess von Anfang an strukturieren:
- Informationsbeschaffung: Sie sind in der Pflicht, aktiv alle verfügbaren Informationen über die Art und das Ausmaß der Kontamination zu sammeln. Das können alte Gutachten, historische Daten zur Geländenutzung oder Ergebnisse von Probenahmen sein.
- Bestellung eines Koordinators: Eine der wichtigsten Forderungen ist die schriftliche Bestellung eines fachkundigen Koordinators. Diese Person muss nachweislich die nötige Sachkunde und Erfahrung mitbringen, um die Arbeiten sicher zu leiten.
- Bereitstellung von Ressourcen: Sie müssen sicherstellen, dass genügend Geld, Personal und die richtige Ausrüstung für eine sichere Durchführung der Arbeiten vorhanden sind.
Diese Aufgaben sind das A und O, denn sie bilden die Basis für alle weiteren Schutzmaßnahmen. Ohne eine solide Informationsgrundlage und einen kompetenten Koordinator sind alle späteren Anstrengungen praktisch zum Scheitern verurteilt. Zwar können Sie Aufgaben delegieren, doch die letztendliche Kontroll- und Auswahlverantwortung bleibt bei Ihnen. Wie Sie die Übertragung von Unternehmerpflichten rechtssicher gestalten, ist dabei ein entscheidender Faktor für Ihre Organisation.
Der Koordinator als zentraler Sicherheitsmanager
Während der Arbeitgeber also den Rahmen vorgibt, ist der Koordinator der operative Kopf und die zentrale Figur vor Ort. Seine Aufgaben sind anspruchsvoll und erfordern ein hohes Maß an Fachwissen und Organisationstalent.
Die Kernaufgabe des Koordinators ist die Erstellung des Arbeits- und Sicherheitsplans (AS-Plan). Man kann sich dieses Dokument als das Herzstück der gesamten Sicherheitsplanung vorstellen. Es muss alle wichtigen Aspekte abdecken:
- Gefährdungsbeurteilung: Hier werden alle potenziellen Gefahren analysiert – von chemischen Stoffen über Brand- und Explosionsrisiken bis hin zu biologischen Gefährdungen.
- Festlegung der Schutzmaßnahmen: Es wird ganz konkret definiert, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (das bekannte TOP-Prinzip) umgesetzt werden.
- Organisation der Arbeiten: Die Arbeitsabläufe, die Koordination verschiedener Gewerke und die Kommunikationswege werden hier klar geregelt.
- Notfallplanung: Für den Fall der Fälle müssen klare Verhaltensregeln, Alarmierungspläne und Erste-Hilfe-Maßnahmen ausgearbeitet sein.
Darüber hinaus muss der Koordinator die Arbeiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese formale Pflicht darf auf keinen Fall unter den Tisch fallen. Gemäß DGUV Regel 101-004 müssen Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen gemeldet werden. Die Regelung bezieht dabei auch die Vorgaben der TRGS 524 mit ein und unterstreicht die Notwendigkeit präziser Arbeits- und Sicherheitspläne.
Eine weitere entscheidende Pflicht ist die lückenlose messtechnische Überwachung. Der Koordinator sorgt dafür, dass kontinuierlich Messungen stattfinden, um die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft im Auge zu behalten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass nur qualifiziertes Personal misst und die Ergebnisse richtig gedeutet und dokumentiert werden.
Am Ende des Tages ist der Koordinator der Risikomanager vor Ort. Er stellt sicher, dass die Theorie aus dem AS-Plan in die Praxis umgesetzt wird und dass jeder Mitarbeiter die Gefahren kennt und seine Schutzausrüstung korrekt verwendet.
Schutzmaßnahmen vor Ort erfolgreich umsetzen
Ein ausgeklügelter Arbeits- und Sicherheitsplan ist die Landkarte – doch erst die konsequente Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen macht aus theoretischer Sicherheit gelebte Realität auf der Baustelle. Die DGUV Regel 101-004 gibt hierfür klare Spielregeln vor, die weit über das bloße Tragen eines Helms hinausgehen. Es geht um ein System, in dem technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen wie Zahnräder ineinandergreifen.

Der erste und wohl wichtigste Schritt ist die strikte Trennung von kontaminierten („schwarzen“) und sauberen („weißen“) Bereichen. Sehen Sie diese Trennung nicht nur als Linie auf dem Boden, sondern als eine organisatorische Festung, die verhindert, dass Gefahrstoffe unkontrolliert verschleppt werden.
Das Prinzip der Schwarz-Weiß-Anlage
Eine korrekt eingerichtete Schwarz-Weiß-Anlage ist die zentrale Hygieneschleuse auf jeder Baustelle, die unter die DGUV Regel 101-004 fällt. Man kann sie sich wie die Dekontaminationseinheit in einem Katastrophenfilm vorstellen: Niemand verlässt den Gefahrenbereich, ohne vollständig gereinigt zu sein.
Der Aufbau folgt dabei einer glasklaren Logik:
- Schwarzbereich: Hier wird in voller Montur gearbeitet. In diesem Bereich werden die kontaminierte Arbeitskleidung und die PSA abgelegt und für die Reinigung oder fachgerechte Entsorgung vorbereitet.
- Zwischenbereich (Dusche): Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist die Körperreinigung Pflicht. Die Duschen müssen dabei mit warmem Wasser von mindestens 35 °C ausgestattet sein.
- Weißbereich: Das ist die saubere Zone. Hier wird die private Straßenkleidung aufbewahrt und wieder angezogen. Essen, Trinken und Rauchen sind ausschließlich hier erlaubt.
Die eiserne Einhaltung dieser Trennung ist das A und O. Sie verhindert, dass giftige Stäube oder Chemikalienreste mit ins Pausenzelt, ins Auto oder – schlimmer noch – nach Hause zu den Familien der Mitarbeiter gelangen.
Technische Maßnahmen als erste Verteidigungslinie
Noch bevor überhaupt jemand seine persönliche Schutzausrüstung anlegt, müssen alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Gefahr direkt an der Quelle zu bekämpfen. Dieses Vorgehen folgt dem TOP-Prinzip (Technisch vor Organisatorisch vor Persönlich), einem absoluten Grundpfeiler im modernen Arbeitsschutz.
Konkret bedeutet das für Arbeiten nach DGUV Regel 101-004:
- Absaugung: Einsatz von leistungsstarken Absauganlagen, die Stäube und Dämpfe direkt dort erfassen, wo sie entstehen – zum Beispiel beim Abtragen von PAK-haltigem Kleber.
- Belüftung: Installation technischer Lüftungssysteme, die in engen Räumen wie Schächten oder Behältern für genug Frischluft sorgen und gefährliche Gaskonzentrationen verdünnen.
- Befeuchtung: Das gezielte Befeuchten von Materialien, um Stäube niederzuschlagen. So wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Partikel überhaupt erst in die Atemluft aufsteigen können.
Persönliche Schutzausrüstung und Messtechnik
Erst wenn alle technischen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Grenzwerte sicher zu unterschreiten, kommt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ins Spiel. Was genau getragen werden muss, ergibt sich direkt aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei Asbestfasern ist ein partikelfiltrierender Atemschutz der Klasse FFP3 oder ein gebläseunterstütztes System Pflicht. Bei Gasen und Dämpfen müssen passende Gasfilter her. Wie Sie eine korrekte Betriebsanweisung für PSA erstellen, ist dabei ein zentraler Baustein, um Ihre Mitarbeiter richtig zu unterweisen.
Gleichzeitig ist die kontinuierliche Messtechnik der wichtigste Sensor für die Sicherheit vor Ort. Tragbare Gaswarngeräte sind quasi die Lebensversicherung der Mitarbeiter im Einsatz. Sie überwachen die Umgebungsluft permanent auf:
- Sauerstoffmangel: Alarm, sobald die Konzentration unter 19 Vol.-% fällt.
- Explosive Gase (Ex): Alarm weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG).
- Toxische Gase (Tox): Überwachung spezifischer Schadstoffe wie Schwefelwasserstoff oder Kohlenmonoxid.
Wichtig ist: Diese Geräte müssen jeden Tag vor Arbeitsbeginn einem Anzeigetest (Bump-Test) unterzogen werden. Nur so können Sie sicher sein, dass die Sensoren und Alarme im Ernstfall auch wirklich funktionieren. Die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen ist keine Empfehlung, sondern eine zwingende Voraussetzung für sicheres Arbeiten.
Rechtssichere Dokumentation für Audits und Prüfungen
Auf einer kontaminierten Baustelle zählt im Arbeitsalltag vor allem eins: die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Aber wehe, es kommt zum Schadensfall oder eine Behörde wie die Berufsgenossenschaft steht zur Prüfung auf der Matte. Dann gilt ein knallharter Grundsatz: Was nicht dokumentiert ist, hat nie stattgefunden. Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist also keine lästige Pflicht, sondern Ihre juristische Lebensversicherung.

Diese Unterlagen sind weit mehr als nur Papier für den Aktenordner. Sie sind der aktive Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und alles Nötige getan haben, um Ihre Mitarbeiter zu schützen. Sehen Sie Ihre Dokumentation wie das Logbuch eines Kapitäns: Jede Messung, jede Anweisung und jede Maßnahme wird festgehalten und belegt Ihr verantwortungsvolles Handeln.
Die Eckpfeiler Ihrer Dokumentation
Eine auditsichere Dokumentation nach der DGUV Regel 101-004 baut auf mehreren zentralen Säulen auf. Jedes dieser Dokumente hat eine ganz bestimmte Funktion und trägt am Ende zum lückenlosen Nachweis und zur rechtlichen Absicherung bei.
- Arbeits- und Sicherheitsplan (AS-Plan): Das ist das Fundament für alles, was auf der Baustelle passiert. Der Plan muss vor Arbeitsbeginn stehen und bei jeder Änderung sofort aktualisiert werden.
- Betriebsanweisungen: Klare, unmissverständliche Anweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur korrekten Nutzung der PSA. Wichtig ist, dass jeder Mitarbeiter jederzeit darauf zugreifen kann.
- Unterweisungsnachweise: Die schriftliche Bestätigung, dass alle Beteiligten über die Gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeklärt wurden – inklusive Datum und Unterschriften.
- Messprotokolle: Eine lückenlose Aufzeichnung aller Freimessungen und Überwachungsmessungen. Dazu gehören Messort, Zeitpunkt, Ergebnis und wer die Messung durchgeführt hat.
- Prüfnachweise für Arbeitsmittel: Belege dafür, dass Geräte wie Gaswarngeräte, Absauganlagen oder Atemschutzmasken regelmäßig geprüft und gewartet wurden.
- Entsorgungsnachweise: Offizielle Dokumente, die beweisen, dass kontaminierte Materialien ordnungsgemäß entsorgt wurden (z. B. über den elektronischen Abfallnachweis, eANV).
Diese Sammlung ist Gold wert. Sie zeigt jedem Prüfer, dass Ihr Sicherheitssystem nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Alltag gelebt und kontrolliert wird. Um besser zu verstehen, wie solche Überprüfungen ablaufen, werfen Sie einen Blick in unseren Leitfaden: Was sind Audits und wie bereitet man sich vor?
Dokumentation als strategischer Vorteil
Bauen Sie Ihre Dokumentationsprozesse so auf, dass sie im Alltag leicht von der Hand gehen. Digitale Systeme können hier eine enorme Hilfe sein, indem sie Vorlagen liefern, an Prüftermine erinnern und alle Dokumente zentral und revisionssicher ablegen. Um die Verwaltung von Dokumenten, die oft als PDF vorliegen, zu erleichtern, können digitale PDF-Extraktionstools eine wertvolle Unterstützung bieten.
Denken Sie immer daran: Eine Prüfung durch die BG oder ein Audit für eine ISO 45001-Zertifizierung ist kein Unglück, sondern ein normaler Teil des professionellen Arbeitsschutzes. Mit einer systematisch gepflegten Dokumentation sind Sie auf diese Momente nicht nur vorbereitet – Sie können ihnen absolut gelassen entgegensehen. Damit beweisen Sie nicht nur, dass Sie die Regeln einhalten, sondern dass Sie eine echte Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen leben.
Digitale Werkzeuge für eine effiziente Umsetzung nutzen
Wer schon einmal versucht hat, die Anforderungen der DGUV Regel 101-004 mit Papier, Excel-Listen und E-Mail-Verteilern zu stemmen, kennt das Problem: Es ist ein enormer administrativer Aufwand. Man muss Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Unterweisungen nachhalten, Prüffristen im Blick behalten und Unmengen an Dokumenten so ablegen, dass man sie im Ernstfall auch wiederfindet. Da verliert man schnell den Überblick – und riskiert bei einer lückenhaften Dokumentation handfeste rechtliche Konsequenzen.
Digitale Werkzeuge sind hier keine nette Spielerei mehr, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Eine spezialisierte Arbeitsschutzsoftware wie AMS-Pro wird dabei zur zentralen Schaltstelle für alle sicherheitsrelevanten Prozesse. Statt administrativer Pflichtübungen bekommen Sie strukturierte, nachvollziehbare und teils sogar automatisierte Abläufe.
Vom Papierchaos zur zentralen Steuerung
Stellen Sie sich kurz vor: Alle wichtigen Informationen zu einem Projekt in einem kontaminierten Bereich sind an einem einzigen, zentralen Ort gebündelt. Der Arbeits- und Sicherheitsplan, die Gefährdungsbeurteilung, sämtliche Unterweisungsnachweise und die Protokolle der letzten Gasmessungen sind mit nur wenigen Klicks verfügbar. Für jeden Berechtigten, zu jeder Zeit. Genau das ist der entscheidende Vorteil einer digitalen Lösung.
Diese Zentralisierung schafft nicht nur Ordnung, sondern vor allem auch Klarheit. Das Risiko, dass veraltete Dokumente im Umlauf sind oder wichtige Nachweise in irgendeinem Aktenordner verschwinden, wird praktisch eliminiert.
Die DGUV Regel 101-004 verlangt eine absolut lückenlose Dokumentation, und das aus gutem Grund. Die Unfallstatistiken der DGUV sprechen eine klare Sprache: Allein im Jahr 2022 gab es im Fachbereich Bauwesen 142.000 Fälle. Erschreckende 22 % davon waren auf den Umgang mit Gefahrstoffen oder hautschädigende Einwirkungen in kontaminierten Bereichen zurückzuführen. Eine Software wie AMS-Pro hilft dabei, die Prozesse sauber zu halten – mit Dashboards, automatischer Fristenverfolgung und mobilen Prüfprotokollen. Das sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern erleichtert auch die Konformität mit Normen wie der ISO 45001. Die Seite von Ecoprotec zeigt anschaulich, wie präzise Daten zur Baustellensicherheit beitragen.
Prozesse automatisieren und Verantwortlichkeiten klären
Ein echter Gamechanger digitaler Werkzeuge ist die Automatisierung von Routineaufgaben. Anstatt Prüftermine mühsam in Kalendern nachzuhalten, übernimmt die Software die Überwachung für Sie.
- Automatische Erinnerungen: Das System meldet sich von allein, wenn die jährliche Wiederholungsunterweisung ansteht oder die Gaswarngeräte zur Prüfung müssen.
- Klare Zuweisung: Jede Aufgabe, vom Beheben eines Mangels bis zur Aktualisierung einer Betriebsanweisung, wird einer konkreten Person mit einer festen Frist zugeteilt.
- Eskalationsmechanismen: Wird eine Frist gerissen, kann das System automatisch den Vorgesetzten informieren. So bleibt nichts mehr liegen.
Diese Funktionen schaffen Verbindlichkeit. Es ist jederzeit glasklar, wer für was zuständig ist und an welcher Stelle im Prozess es vielleicht gerade hakt.
Dieses Dashboard aus AMS-Pro gibt beispielsweise eine schnelle visuelle Übersicht zum Status der Gefährdungsbeurteilungen.
Man sieht sofort, welche Beurteilungen aktuell, in Bearbeitung oder überfällig sind. Das hilft enorm bei der Priorisierung der täglichen Arbeit.
Erfassung direkt vor Ort – nicht Stunden später im Büro
Die Realität auf der Baustelle ist dynamisch. Ein Mangel oder eine unvorhergesehene Gefahr muss sofort erfasst werden, nicht erst nach Feierabend im Büro. Genau hier sind mobile Anwendungen Gold wert.
Mit einem Tablet oder Smartphone können Sicherheitsfachkräfte und Koordinatoren:
- Mängel per Foto dokumentieren: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ein Foto von einem kaputten Absperrzaun oder falsch gelagerter PSA wird direkt vor Ort gemacht und landet sofort im System.
- Prüfungen digital durchführen: Checklisten, etwa für die tägliche Kontrolle der Schwarz-Weiß-Anlage oder den Anzeigetest der Messgeräte, werden direkt auf dem mobilen Gerät abgehakt.
- Unterschriften digital einholen: Teilnehmer einer Unterweisung oder eines Sicherheitsgesprächs können direkt auf dem Tablet unterschreiben. Das beschleunigt den Nachweisprozess ungemein.
Diese direkte Datenerfassung eliminiert Fehler, die beim Übertragen von handschriftlichen Notizen in den Computer unweigerlich passieren. Alle Informationen sind sofort zentral verfügbar und können direkt ausgewertet werden.
Letztendlich entlasten digitale Werkzeuge die Sicherheitsverantwortlichen von zeitraubenden Routineaufgaben. Die gewonnene Zeit können sie genau dort investieren, wo sie den größten Unterschied macht: direkt auf der Baustelle, im Gespräch mit den Mitarbeitern und bei der aktiven Gestaltung einer echten Sicherheitskultur.
Häufige Fragen aus der Praxis zur DGUV Regel 101-004
Im Arbeitsalltag tauchen zur DGUV Regel 101-004 immer wieder die gleichen Fragen auf. Manchmal geht es um Details, manchmal um die Grundlagen. Um Ihnen schnell weiterzuhelfen, habe ich hier die wichtigsten Punkte aus der Praxis für Sie zusammengefasst – kurz, klar und auf den Punkt.
Ist die DGUV Regel 101-004 dasselbe wie die BGR 128?
Kurz gesagt: Ja, es ist inhaltlich dasselbe Regelwerk, nur unter neuem Namen. Die DGUV Regel 101-004 ist ganz offiziell die Nachfolgerin der alten BGR 128. Diese Umbenennung war Teil einer großen Aufräumaktion im Vorschriftenwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Natürlich wurden die Inhalte bei der Gelegenheit auch gleich auf den neuesten Stand der Technik und an Gesetze wie die Gefahrstoffverordnung angepasst. Für Sie in der Praxis heißt das: Wenn Sie sich heute an die DGUV Regel 101-004 halten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und erfüllen die aktuellen Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Ab wann gilt ein Bereich als "kontaminiert"?
Ein Bereich wird als kontaminiert eingestuft, sobald der begründete Verdacht besteht oder es sogar schon nachgewiesen ist, dass dort Gefahrstoffe lauern, die die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährden könnten. Und das ist ein ziemlich weites Feld.
Hier ein paar typische Beispiele aus der Praxis:
- Chemische Altlasten, die auf alten Industriegeländen im Boden schlummern.
- Biologische Gefahren, wie etwa Schimmelpilze, die sich nach einem Wasserschaden ausbreiten.
- Asbest, PCB oder PAK, die in der Bausubstanz älterer Gebäude stecken.
- Deponiegase, die bei Arbeiten auf oder in der Nähe von Mülldeponien austreten können.
Muss wirklich immer ein Koordinator bestellt werden?
Ja, hier gibt es keinen Spielraum. Die Regel fordert ausdrücklich und ohne jede Ausnahme, dass ein geeigneter Koordinator schriftlich benannt wird. Diese Person muss nachweislich die nötige Sachkunde und Erfahrung mitbringen, denn sie ist die zentrale Schaltstelle für die Sicherheit auf der Baustelle.
Zu seinen Kernaufgaben gehört zum Beispiel:
- Den Arbeits- und Sicherheitsplan (AS-Plan) zu erstellen und ständig aktuell zu halten.
- Alle Schutzmaßnahmen zu planen und zu überwachen – von der technischen Absaugung bis zur persönlichen Schutzausrüstung.
- Die Arbeiten der verschiedenen Firmen so zu koordinieren, dass sie sich nicht gegenseitig in Gefahr bringen.
Die ordnungsgemäße Bestellung eines qualifizierten Koordinators ist also kein reiner Papierkram, sondern ein fundamentaler Baustein, um rechtssicher zu agieren und das Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen zu senken.
Wer darf eigentlich Gasmessungen durchführen?
Mitarbeiter, die Gasmessungen oder das sogenannte Freimessen übernehmen, müssen dafür sachkundig sein. Diese Sachkunde ist keine reine Formsache, sondern muss nachgewiesen werden, üblicherweise durch die Teilnahme an speziellen Lehrgängen, wie sie etwa die Gefahrstoffverordnung vorschreibt.
Qualifiziert zu sein bedeutet dabei viel mehr, als nur ein Messgerät bedienen zu können. Es geht darum, die relevanten Grenzwerte genau zu kennen, die Messergebnisse richtig zu deuten und vor allem zu wissen, welche Maßnahmen bei einer Überschreitung sofort zu ergreifen sind. Nur dann ist die Sicherheit im Arbeitsbereich wirklich gewährleistet.
Sie möchten die komplexen Anforderungen der DGUV Regel 101-004 systematisch und rechtssicher im Griff haben? AMS‑Pro hilft Ihnen dabei, alle Dokumentations-, Prüf- und Unterweisungspflichten digital, zentral und übersichtlich zu managen. Entdecken Sie jetzt, wie Sie Ihre Arbeitsschutzprozesse einfacher gestalten und Haftungsrisiken minimieren können: https://ams-pro.de
Geschrieben von

Thomas Schweig
Gründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen