Gefährdungsbeurteilung erstellen: Der vollständige Leitfaden 2026

Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht — aber wie erstellt man sie richtig? Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichtbestandteile, den Schritt-für-Schritt-Prozess und die wichtigsten Methoden.

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Eine Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dieser Leitfaden erklärt, was eine GBU rechtlich enthalten muss, wie die Erstellung Schritt für Schritt funktioniert, und welche Methoden sich in der Praxis bewährt haben.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie bildet die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Die GBU ist kein einmaliges Dokument — sie muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

Rechtliche Grundlage: §5 ArbSchG

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dort heißt es:
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Das gilt für jeden Arbeitgeber — unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Anzahl der Mitarbeiter. Es gibt keine Ausnahmen. Auch Kleinstbetriebe mit einem einzigen Beschäftigten sind zur GBU verpflichtet.
Was §5 ArbSchG konkret fordert:
  • Systematische Ermittlung aller Gefährdungen
  • Bewertung der Gefährdungen nach Wahrscheinlichkeit und Schwere
  • Ableitung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen

Schritt für Schritt: So erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Tätigkeiten und Arbeitsbereiche erfassen

Zuerst legen Sie fest, welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche beurteilt werden sollen. Eine GBU bezieht sich immer auf konkrete Tätigkeiten — nicht auf Personen oder Abteilungen als Ganzes.
Beispiele für abzugrenzende Tätigkeiten:
  • Büroarbeit am Bildschirm
  • Bedienung von Maschinen
  • Lagerarbeit und Heben von Lasten
  • Arbeit mit Gefahrstoffen
  • Fahrtätigkeiten
Tipp: Beginnen Sie mit den Tätigkeiten, bei denen das Unfallrisiko oder die Belastung offensichtlich hoch ist.

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

Für jede Tätigkeit werden alle möglichen Gefährdungen systematisch ermittelt. Die DGUV unterscheidet folgende Gefährdungsfaktoren:
  • Mechanische Gefährdungen (scharfe Kanten, bewegliche Teile, Absturzgefahr)
  • Elektrische Gefährdungen (Leitungen, Betriebsmittel)
  • Gefahrstoffe (Chemikalien, Stäube, Dämpfe)
  • Biologische Arbeitsstoffe (Bakterien, Viren)
  • Physikalische Faktoren (Lärm, Vibration, Temperaturen)
  • Ergonomische Faktoren (ungünstige Körperhaltungen, Heben und Tragen)
  • Psychische Belastungen (Zeitdruck, emotionale Belastung, Kommunikation)
  • Brand und Explosion

Schritt 3: Gefährdungen bewerten

Nicht jede Gefährdung ist gleich kritisch. Die Bewertung erfolgt nach zwei Dimensionen:
  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gefährdung zu einem Schaden führt?
  • Schadensausmaß: Wie schwerwiegend wäre der mögliche Schaden?
Das Ergebnis ist eine Risikoeinschätzung, die bestimmt, mit welcher Priorität Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Schritt 4: Maßnahmen festlegen und umsetzen

Für alle ermittelten Gefährdungen werden Schutzmaßnahmen definiert. Dabei gilt das STOP-Prinzip als Hierarchie:
  1. Substitution — Gefährdung durch sicherere Alternative ersetzen
  1. Technische Maßnahmen — Gefährdung durch technische Mittel reduzieren
  1. Organisatorische Maßnahmen — Arbeitsabläufe, Zugang, Zeiten regeln
  1. Persönliche Schutzausrüstung — als letzte Option, wenn die Gefährdung bestehen bleibt
Jede Maßnahme wird mit einem Verantwortlichen und einem Termin für die Umsetzung dokumentiert.

Schritt 5: Wirksamkeit kontrollieren

Nach der Umsetzung von Maßnahmen muss geprüft werden, ob sie wirksam waren. Außerdem muss die GBU aktualisiert werden, wenn:
  • Neue Tätigkeiten eingeführt werden
  • Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe wechseln
  • Es zu Unfällen oder Beinaheunfällen kommt
  • Neue arbeitsschutzrechtliche Anforderungen gelten
  • Die Befragung von Beschäftigten neue Gefährdungen aufzeigt

Welche Methoden gibt es?

Standardmethode nach DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt für viele Branchen fertige GBU-Vorlagen bereit. Diese Vorlagen decken die häufigsten Gefährdungen branchenspezifisch ab.
Vorteil: Alle relevanten Gefährdungen sind vorstrukturiert.
Nachteil: Betriebsspezifische Besonderheiten müssen manuell ergänzt werden.

Excel-Vorlage

Viele Betriebe und SiFas nutzen eigene Excel-Tabellen. Flexibel und kostenlos, aber ohne Führung durch den Prozess und mit hohem manuellen Aufwand bei mehreren Betrieben. Mehr dazu: Gefährdungsbeurteilung Excel vs. KI-Tool

KI-gestützte GBU-Software

Spezialisierte Software wie AMS-Pro führt strukturiert durch alle Schritte, prüft Vollständigkeit nach §5 ArbSchG und ermöglicht die Verwaltung mehrerer Betriebe aus einer Oberfläche. Besonders geeignet für externe SiFas mit mehreren Mandanten.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: GBU ist zu allgemein
Eine GBU muss tätigkeitsspezifisch sein. „Büro allgemein“ reicht nicht — es braucht eine Beurteilung für „Bildschirmarbeit“, „Telefon im Großraumbüro“ usw.
Fehler 2: Psychische Belastungen fehlen
Psychische Gefährdungsfaktoren sind seit Jahren ausdrücklich Pflichtbestandteil der GBU. Sie werden trotzdem in vielen Dokumenten übergangen.
Fehler 3: Keine Maßnahmenverfolgung
Gefährdungen zu dokumentieren ohne Maßnahmen und Verantwortliche festzulegen ist rechtlich unzureichend und praktisch wertlos.
Fehler 4: Keine Aktualisierung
Eine veraltete GBU ist keine GBU. Änderungen im Betrieb müssen nachgezogen werden.

GBU erstellen: Weitere Ressourcen

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Geschrieben von

Thomas Schweig
Thomas Schweig

Gründer von AMS-Pro - Arbeitsschutzsoftware, modern, flexibel, online Schluss mit unendlichen Excel Listen