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78 Prozent der Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilung denken, sie bräuchten keine. Das zeigt die BAuA-Betriebsbefragung 2025. Die meisten begründen das damit, dass Gefährdungen „mündlich besprochen“ werden oder „in unserem Betrieb keine relevanten Risiken“ bestehen.
Dann kommt die Berufsgenossenschaft.
Dieser Artikel erklärt, was §5 ArbSchG von Ihnen als Arbeitgeber verlangt — klar, ohne Behördensprache.
Was §5 ArbSchG wörtlich fordert
§5 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes lautet:
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Übersetzt: Jeder Arbeitgeber muss schriftlich festhalten, welchen Gefährdungen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind und was er dagegen tut. Das ist keine Empfehlung. Das ist geltendes Recht seit 1996.
Für wen gilt die GBU-Pflicht?
Für alle Arbeitgeber — ohne Ausnahme. Keine Betriebsgrößengrenze, keine Branchenausnahme, keine Schonfrist für Neugründungen.
Betriebsform | Gilt §5 ArbSchG? |
GmbH mit 3 Mitarbeitern | ✅ Ja |
Einzelunternehmer mit 1 Minijobber | ✅ Ja |
Arztpraxis, Kanzlei, Agentur | ✅ Ja |
Handwerksbetrieb mit Büro | ✅ Ja |
Homeoffice-Arbeitsplätze | ✅ Ja |
Die Formulierung im Gesetz ist eindeutig: „Der Arbeitgeber“ — nicht „Arbeitgeber mit mehr als X Mitarbeitern.“
Einzige Ausnahme: Soloselbständige ohne Beschäftigte fallen nicht unter die Pflicht. Sobald ein Minijobber, Praktikant oder Leiharbeitnehmer hinzukommt, gilt sie.
Was genau muss in der GBU stehen?
§5 Abs. 3 ArbSchG listet die Gefährdungsquellen, die berücksichtigt werden müssen:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren
- Physische und psychische Belastungen — ausdrücklich beide
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Besonders der letzte Punkt wird systematisch vergessen: Psychische Belastungen — Zeitdruck, Dauererreichbarkeit, emotionale Anforderungen — sind seit 2013 ausdrücklicher Pflichtbestandteil der GBU. Dennoch fehlen sie in der Mehrzahl der Dokumente, die Berufsgenossenschaften bei Begehungen vorfinden.
Was droht, wenn keine GBU vorhanden ist?
Drei Konsequenzen sind möglich:
1. Bußgeld
Fehlende Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 ArbSchG. Je nach Bundesland und Schwere: €2.500 bis €25.000, bei Wiederholung höher.
2. Persönliche Haftung
Das ist in der Praxis die folgenreichste Konsequenz: Wenn ein Arbeitsunfall passiert und keine GBU vorliegt, kann der Arbeitgeber seinen BG-Versicherungsschutz verlieren — und persönlich mit seinem Privatvermögen haften.
3. Betriebsstilllegung
In schwerwiegenden Fällen kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb stilllegen, bis Mängel behoben sind.
Die 4 häufigsten Missverständnisse
„Mündliche Absprachen reichen.“
Nein. §6 ArbSchG schreibt die Dokumentation ausdrücklich vor. Was nicht schriftlich festgehalten ist, existiert aus Sicht der Behörde nicht.
„In unserem Büro gibt es keine Gefährdungen.“
Das stimmt fast nie. Bildschirmarbeit, Ergonomie, Zeitdruck, Stolpergefahren, elektrische Betriebsmittel — das sind Gefährdungen. Die GBU muss das belegen, nicht wegdiskutieren.
„Die SiFa macht das automatisch.“
Eine Sicherheitsfachkraft berät, aber die Pflicht zur GBU-Erstellung liegt beim Arbeitgeber. Beauftragung entbindet nicht von der Verantwortung.
„Wir wurden schon geprüft — wir sind safe.“
TÜV-Zertifizierungen und BG-Begehungen sind unabhängig voneinander. Eine Betriebsbegehung der BG prüft explizit die vorliegenden GBUs — auch wenn Sie gerade erst ein anderes Audit hinter sich haben.
Wann muss die GBU aktualisiert werden?
Die GBU ist kein Einmaldokument. §3 ArbSchG schreibt vor, dass Maßnahmen „bei Bedarf“ angepasst werden. In der Praxis heißt das:
- Bei neuen Tätigkeiten oder Arbeitsmitteln
- Nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen
- Bei Änderungen der Arbeitsorganisation (z.B. Homeoffice eingeführt)
- Wenn Beschäftigte auf neue Gefährdungen hinweisen
- Als Routineprüfung spätestens alle 3–5 Jahre
Wie lange dauert eine GBU?
Die häufigste Ausrede für fehlende GBUs ist Zeit, nicht Unwissen. „Wir kommen nicht dazu“ hört man öfter als „Wir wissen nicht wie.“
Eine einfache Büro-GBU nach §5 ArbSchG lässt sich mit dem richtigen Werkzeug in 20–30 Minuten erstellen. AMS-Pro übernimmt dabei die fachliche Vorarbeit: welche Gefährdungen für Ihre Tätigkeit relevant sind, welche Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen, und was zwingend ins Dokument muss.
FAQ
Gilt §5 ArbSchG auch für Soloselbständige?
Nein. Die Pflicht gilt nur für Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten — einschließlich Minijobber und Praktikanten.
Muss jede Tätigkeit eine eigene GBU haben?
Eine GBU bezieht sich auf Tätigkeiten, nicht auf Personen. Führen mehrere Mitarbeiter dieselbe Tätigkeit aus, reicht eine GBU. Verschiedene Tätigkeiten brauchen separate Beurteilungen.
Welche Behörde prüft die GBU?
Je nach Bundesland: Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz. Zusätzlich führen Berufsgenossenschaften eigene Betriebsbegehungen durch und können GBUs anfordern.
Was ist der Unterschied zwischen GBU und Sicherheitsunterweisung?
Die GBU analysiert Gefährdungen und legt Maßnahmen fest. Die Unterweisung gibt diese Erkenntnisse an Mitarbeiter weiter. Beide sind Pflicht — aber beides ist nicht dasselbe Dokument.
Was kostet eine professionelle GBU durch eine externe SiFa?
Externe Sicherheitsfachkräfte berechnen €80–120 pro Stunde. Eine einfache GBU: €200–500. Für mehrere Tätigkeitsbereiche entsprechend mehr. AMS-Pro kostet €49/Monat — für unbegrenzte GBUs.